Mit dem „Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags“ bezweckt Justizministerin Christiane Lambrecht (SPD) folgendes: Jeder Käufer eines digitalen Gerätes soll künftig sicher sein, dieses auch lange nach dem Kauf problemlos und sicher verwenden zu können. Das soll übrigens auch für damit verbundene Apps gelten. Die Frist soll sich danach richten, was „vom Verbraucher als angemessen erwartet werden kann“. Das Ministerium weiter: „Mit dem heute vorgelegten Referentenentwurf zur Umsetzung der Warenkaufrichtlinie wird das Kaufgewährleistungsrecht in Europa weiter vereinheitlicht.“
Smartphones und Tablets sind digitale Alltagsbegleiter. Längst ist das Smartphone mehr als nur ein Gerät zum Telefonieren.
Smartphones
Betriebssysteme solcher Geräte müssen stets auf dem neuesten Stand gehalten werden. Nur so können Sicherheitslücken rasch geschlossen werden. Nur das verhindert unbefugte Fremdzugriffe.
Der Smartphone- und Tablet-Markt ist extrem schnelllebig. Hersteller bringen in der Regel zwei neue Smartphones im Jahr auf den Markt. Schon nach einem Jahr gelten Smartphones als veraltet. Ihre Hersteller handhaben Software- und Sicherheits-Updates unterschiedlich.
Beispielsweise Samsung oder Apple bieten Updates für einen recht langen Zeitraum an. Allerdings wird der Update-Tonus für ältere Geräte mit der Zeit meist immer länger. Nur die aktuellen Flagship-Geräte erhalten die neuesten Updates immer sofort. Hersteller günstigerer Geräte bieten oft nach vergleichsweise kurzer Zeit keine Updates mehr an.
Das möchte Justizministerin Christiane Lambrecht nun ändern. Sie will Hersteller mit ihrem Gesetzentwurf zu regelmäßigen und langfristigen Updates ihrer digitalen Endgeräte zwingen. So sollen diese über einen längeren Zeitraum sicher nutzbar bleiben.
Auch die gesetzliche Gewährleistung soll zugunsten des Verbrauchers verbessert werden.
Derzeit haben Verbraucher auf bestimmte Teile ihres Smartphones nur eine sechsmonatige Gewährleistung. In dieser Zeit muss der Hersteller Mängel ohne Wenn und Aber ausbessern. Denn es wird innerhalb dieser Zeit davon ausgegangen, dass der Mangel bereits beim Kauf bestand. Die Beweislast, dass dies nicht der Fall war, liegt beim Hersteller. Nach diesen sechs Monaten dreht sich die Beweislast allerdings bislang um: Der Verbraucher muss nachweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war, auch wenn dieser erst zu einem späteren Zeitpunkt erkennbar wurde. Dies ist in der Regel nur sehr schwer nachweisbar. Der Verbraucher ist in diesem Fall auf die Kulanz des Herstellers angewiesen.
Sie fordert in ihrem Gesetzesentwurf eine Hersteller-Gewährleistung von einem Jahr statt bisher sechs Monaten.
Der neue Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt zu mehr Sicherheit und Transparenz für den Verbraucher. Ein stets aktuelles Betriebssystem ist sehr wichtig für die Funktionalität und Sicherheit eines PCs, Laptops, Smartphones oder Tablets.
Die Länder und Verbände können bis zum 7. Januar 2021 zum Referentenentwurf Stellung nehmen. Die Richtlinie soll zum 1. Juli 2021 in Kraft treten.
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