
Die TeamViewer SE habe „gegen die Marktmissbrauchsverordnung (Market Abuse Regulation – MAR) verstoßen“, meint die BaFin; sie hat deshalb ein Bußgeld von 240.000 Euro gegen das Unternehmen verhängt. Die Finanzaufseher sind der Auffassung, das Unternehmen hätte die Tatsache, Opfer eines Cyberangriffs geworden zu sein, „unverzüglich als Insiderinformation transparent machen müssen“. Via.
Die TeamViewer SE hatte den Vorfall bereits im Sommer 2024 über das Trustcenter auf ihrem Portal bekanntgegeben – Auszug aus dem Originaltext ihrer damaligen Information: „In late June 2024, TeamViewer was confronted with a cyber-attack. … Based on the results of the diligent investigation together with leading cyber security experts from Microsoft, we confirmed that the incident was contained to our internal corporate IT environment and that neither our separated product environment, nor the connectivity platform, nor any customer data had been affected.“
Zusammenfassung auf Deutsch: Der Vorfall habe sich nur auf die „interne Unternehmens-IT“ von TeamViewer beschränkt. Weder die „davon getrennte Produktumgebung noch die Konnektivitätsplattform oder Kundendaten“ seien betroffen gewesen.
IT-Sicherheitsexperten hatten den Angriff damals der russisch zugeordneten Hackergruppe APT29/Midnight Blizzard zugeschrieben. Wer ist APT29 / Midnight Blizzard? Die Hackergruppe APT29 / Midnight Blizzard, die auch unter dem Namen „Cozy Bear“ kursiert, wird mit dem russischen Auslandsgeheimdienst SWR (Sluschba wneschnei raswedki) in Verbindung gebracht und treibt bereits langjährig ihr Unwesen. Auf ihr Konto sollen unter anderem Cyber-Attacken auf ein Forschungsinstitut in Washington (2014), das Pentagon (2015), Norwegens Regierung und niederländische Ministerien (2017) sowie andere Institutionen gehen. Die Cyberkriminellen missbrauchen für ihre Cyberangriffe vielfältige Technologien. Via QuorumCyber.com.
Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die am hiesigen „organisierten Markt Wertpapiere und andere Finanzinstrumente emittieren, unterliegen der Ad-hoc-Publizitätspflicht“. Weiter heißt es in der BaFin-Mitteilung: „Bei der Information über den Cyberangriff handelte es sich – insbesondere auch angesichts der Tatsache, dass die TeamViewer SE ein Softwareunternehmen ist – um eine Insiderinformation.“
„Im Sinne größtmöglicher Transparenz wurden alle relevanten Informationen unverzüglich über das Teamviewer Trust Center veröffentlicht, was dem im Technologiesektor üblichen Vorgehen für sicherheitsrelevante Meldungen entspricht“, zitiert das Portal FINANCE-Magazin in einem aktuellen Bericht über das Bafin-Bußgeld einen Sprecher von TeamViewer. Via.
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ist laut Bafin möglich.
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Mitteilung vom 20.07.26 – TeamViewer SE: BaFinsetzt Geldbuße fest
reinheimer systemloesungen – Bericht von 2024: Russische Cyberattacke auf TeamViewer!
2024: TeamViewer-Mitteilung zum Cyberangriff im Trustcenter
Finance-Magazin.de: BaFin greift bei Teamviewer, Helaba und Dermapharm durch