Wer im März 2020 immer noch nicht Teil dieses digitalen Netzwerks ist, soll nach dem im Mai 2019 vorgelegten Referentenentwurf eines Digitalisierungsgesetzes (offizielle Bezeichnung: Digitale Versorgung-Gesetz, DVG) von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sogar 2,5 Prozent Einbuße hinnehmen müssen. (Link: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/digitale-versorgung-gesetz.html#c15518) Verbände wie die Freie Ärzteschaft (FÄ) kritisieren Sicherheitsmängel in der neuen Telematik-Infrastruktur.
Ein Kurzüberblick des Darmstädter Systemhaus reinheimer systemloesungen zur Debatte um die Digitalisierung im Gesundheitswesen:
Das Ärzteblatt zitiert den Bundesgesundheitsminister Jens Spahn mit dem Satz: „Mich wundert, dass 20 Prozent der Praxisinhaber offenbar lieber in Kauf nehmen, ein Prozent vom Umsatz abgezogen zu bekommen, als sich an die gesetzliche Frist vom 30. Juni zu halten.“
Sicherheitsmängel?
Bei einer Pressekonferenz der FÄ sowie des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte und des Verbandes Medi Geno Deutschland erhob man den Vorwurf, dass die TI nicht ausreichend gegen Hackerangriffe geschützt sei. Bei der Prüfung der Schutzprofile hätten durch den MEDI-Verbund beauftragte IT-Experten „verschiedene ungeklärte Fragen zur Sicherheit des TI-Konnektors“ entdeckt. „Insbesondere schützt der Konnektor selbst bei ordnungsgemäßer Installation nicht zuverlässig gegen Angriffe in die Praxissysteme“, erklärte Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und MEDI GENO Deutschland bei diesem Termin.
Betreiber versprechen hohe Sicherheitsstandards
Die Betreiber der TI allerdings sprechen nach Medienberichten dagegen von hohen Sicherheitsstandards des digitalen Gesundheitsnetzes. Dahinter steht die gematik – Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH.
Die gematik schreibt zur Sicherheit auf ihrer Webseite unter anderem:
„Damit die sichere Kommunikation und der Schutz von sensiblen Informationen in der Telematik-Infrastruktur langfristig gewährleistet sind, werden die verwendeten kryptographischen Verfahren durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) regelmäßig überprüft und an die neuesten Entwicklungen angepasst.“