Informationen zur staatsanwaltschaftlichen Verfolgung möglicherweise illegaler Software-Deals
Im Zentrum der Ermittlungen steht die Zentralstelle für Wirtschaftsstrafsachen der Staatsanwaltschaft. Diese ermittelt gegen Online-Händler möglicherweise illegaler Software-Keys, aber auch gegen deren Käufer. Fünf Verfahren gegen Händler sind in den zurückliegenden sieben Jahren von Koblenz aus gegen Verkäufer auf den Weg gebracht worden, erfuhr Heise auf Anfrage. Wesentlich größer ist die Zahl Ermittlungen gegen Käufer vermeintlicher Lizenz-Schnäppchen. Die Verfahren werden bei Letzteren zumeist an die regional zuständigen Staatsanwaltschaften weitergegeben.
Verfahrenszahlen im „niedrigen fünfstelligen Bereich“
Allein von Koblenz aus soll sich die Zahl der Ermittlungsverfahren im „niedrigen fünfstelligen Bereich bewegen, so Heise. Laut Chip sollen auch Fälle zur Sprache kommen, die sich vor Jahren ereignet haben. Verdächtige erhalten eine Vorladung zur Vernehmung bei der Polizei. In der Telegram-Gruppe von Tarnkappe.info tauchte ein solches Dokument jüngst auf.
Es geht bei den Ermittlungen gegen Käufer von Lizenz-Keys zum Dumping-Preis um den Vorwurf der „unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke“ sowie der „leichtfertigen Geldwäsche“. Händler müssen sich wegen „gewerbsmäßiger Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke“ sowie eines potenziellen Verstoßes gegen das Markengesetz verantworten, so Heise.
Was droht Käufern illegaler Software-Keys zu Billig-Preisen?
Der Internet- und Medien-Anwalt Stephan Stiletto auf Anfrage der Systemadministratoren von reinheimer systemloesungen in Darmstadt, Hessen: „Es kommen Straftaten nach den §§ 106, 108, und 108a des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) in Betracht. Und es könnte auch Geldwäsche vorliegen. Erfahrungsgemäß unterscheiden die Staatsanwaltschaften natürlich zwischen den Händlern (gewerbliches Ausmaß der Straftaten) und dem Endnutzer der illegalen Lizenz. Es sind daher Geldstrafen und in schwereren Fällen – zum Beispiel bei einschlägigen Vorstrafen – bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe denkbar. Im gewerblichen Bereich können es bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe sein.“
Computer-Experten von reinheimer systemloesungen in Darmstadt: nur offiziell lizensierte Software
Informatiker Pascal Reinheimer, Chef des in der Region Frankfurt/Rhein-Main aktiven Systemhauses reinheimer systemloesungen: „Bei uns können Kunden sicher sein, nur offiziell lizensierte Software zu erhalten. Bei dubiosen Online-Händlern zum Dumping-Preis erworbene Software-Keys sind nicht nur aus juristischen Gründen risikobehaftet. Unter Umständen funktionieren damit wichtige Updates nicht. Wer professionell unterwegs ist, dem raten wir zum Windows 365-Paket. Damit sind Sie stets auf dem neuesten Stand und damit auf der sicheren Seite. Wir dokumentieren die Arbeit für unsere Kunden. So herrscht auch jederzeit Klarheit über die Legalität und ordnungsgemäße Herkunft der eingesetzten Software.“