Gewerbsmäßigen Computerbetrug nennen die Ankläger der Zentralstelle Cybercrime Bayern das Vergehen. Darauf stehen Haftstrafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren! Eigentlich. Doch der 21-jährige Verdächtige wird sich wegen seines Alters zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt (seit 2022) nicht nach dem Erwachsenenrecht, sondern vor einer Jugendstrafkammer verantworten müssen. Heise fragte nach, welches Strafmaß hier zu erwarten sei und erhielt nach Angaben der Redaktion keine Antwort der Staatsanwaltschaft Bamberg. Das Ausmaß der Tatvorwürfe legt allerdings den Verdacht einer „reifen Leistung“ nahe.
Es geht um 149 Verdachtsfälle des gewerbsmäßigen Computerbetrugs seit Januar 2022. Im „großen Stil“ habe sich der Tatverdächtige Zugangsdaten zu Onlinekonten zahlreicher Bankkunden verschafft. Nun sind solche Konten heutzutage in aller Regel durch Mehrfaktor-Authentifizierung geschützt (Push-TAN-Verfahren). Der oder die Tatverdächtigen sollen ihre Opfer allerdings per SMS oder durch Telefonate dazu gebracht haben, „ihnen einen Registrierungslink zur Neuinstallation des Push-TAN-Verfahrens zu übermitteln“, so die Zentralstelle Cybercrime Bayern. Damit hätten die Verdächtigen „Vollzugriff auf das Online-Banking der Geschädigten“ erlangt. Damit wiederum soll man auf eigenen Handys „virtuelle Debitkarten“ eingerichtet haben. Per NFC soll der Tatverdächtige per Handy an dafür geeigneten Bankautomaten Geld von den Konten der Geschädigten abgehoben und in Supermärkten sowie in Tankstellen eingekauft haben.
Erklärung NFC: Die Abkürzung steht für „Near Field Communication“ (deutsch: „Nahfeldkommunikation“). Diese berührungslose Zahlmethode per Handy gehört heute für viele zum Alltag. Fatal nur, wenn kriminelle Dritte Vollzugriff auf fremde Online-Konten haben!
Insgesamt soll sich der Angeklagte nach Angaben der Zentralstelle Cybercrime Bayern so „bis zu seiner Festnahme Bargeld und Waren im Gesamtwert von knapp 550.000 EUR verschafft haben“. Zugangsdaten weiterer 122 Online-Banking-Accounts soll er darüber hinaus „über ein eigenes Phishing-Panel“ bereits ausgespäht und für eine spätere missbräuchliche Nutzung auf Halde gelegt haben.
Wir können hier nur erste Hinweise geben. Wenn Sie unangekündigte SMS-Nachrichten oder Telefonanrufe erhalten, müssen und sollten Sie auf keinen Fall sofort reagieren. Ein Anruf bei Ihrer Bank-Hotline beziehungsweise Ihrem Berater kann die Angelegenheit sehr schnell klären – und Betrüger bleiben außen vor. Niemals Links in einer Mail/SMS anklicken und auf Seiten, die sich dort öffnen, niemals Zugangsdaten zu Online-Konten eingeben. Bei Verdacht, dass sie ausgespäht wurden, sofort das Passwort ihres Kontos ändern! Sichere Passwörter verwenden!
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Anklage: 21-Jähriger soll mit Phishing 550.000 Euro Schaden angerichtet haben
Was ist NFC und wie nutze ich die NFC-Funktion?