Neues Tool: Monatsbeitrag mindern, wenn das Internet lahmt
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Systemhaus reinheimer systemloesungen Darmstadt: Wie Sie handeln können, wenn Ihr Internet nicht so schnell ist, wie versprochen!

Die Verbraucherzentralen haben dafür ein interessantes Werkzeug entwickelt: einen Musterbriefgenerator. Damit können Kunden Beitragsminderungen gegenüber ihren Internet-Providern durchsetzen oder diesen möglicherweise auch fristlos kündigen, wenn Bandbreiten nicht den im Vertrag versprochenen Werten entsprechen. Der Einsatz dieses Werkzeugs fußt auf einer Breitbandmessungs-App der Bundesnetzagentur. Diese kann für Windows, MacOS und Linux heruntergeladen und installiert werden. Diese App kann im Unterschied zu vielen anderen Speed-Tools im Netz signierte PDF-Messprotokolle erstellen, so die Verbraucherschützer.

Schritt 1: Speed-Messung und Dokumentation von Abweichungen

Das Breitband-Speed-Tool fragt vor Messbeginn Werkzeug den jeweiligen Tarif ab. Man kann die vom Provider versprochenen Werte aber auch per Hand eingeben. Das Messprotokoll hebt Abweichungen anschließend hervor. Nicht vertragskonform ist die Geschwindigkeit bei Festnetzanschlüssen nach Angaben der Verbraucherzentralen,

„wenn

  1. nicht an mindestens zwei Messtagen jeweils mindestens einmal 90 % der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht werden,
  2. die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit nicht in 90 % der Messungen erreicht wird oder
  3. die vertraglich vereinbarte minimale Geschwindigkeit an mindestens zwei Messtagen jeweils unterschritten wird.“ Via.

Dann seien Beitragsminderungen oder auch eine außerordentliche Vertragskündigung denkbar.

Schritt 2: Musterbrief der Verbraucherzentrale an den Provider

Mit einem Musterbriefgenerator können Kunden ihren Minderungsanspruch berechnen und ein Schreiben an ihren Anbieter herstellen. Sie müssen dazu nur die ermittelten Messwerte eingeben. Mit dem Musterbriefgenerator der Verbraucherzentralen können sie ihren Monatspreis verringern oder eine Frist zur Erfüllung der vertragsgemäßen Bandbreite setzen.

In manchen Fällen kann es hilfreich sein, diesen Artikel zusätzlich zu Rate zu ziehen: https://www.heise.de/news/Lahmes-Internet-Preisminderung-schliesst-Sonderkuendigung-nicht-aus-9183318.html

Ergänzende Information: Breitband-Preisvergleich

Ein internationaler Preisvergleich der Breitbandkosten weist aus: In Westeuropa ist Deutschland zwar das zweitbilligste Land mit einem durchschnittlichen Monatspreis von 27,81 US-Dollar. Allerdings: In Osteuropa ist Breitband deutlich kostengünstiger! Osteuropaweit verzeichnet der Preisvergleich einen Durchschnittspreis von nur 19,90 US-Dollar. Rumänen zahlen demnach im Schnitt 9 US-Dollar monatlich und Bulgaren 10,67 US-Dollar. Via.

Wir setzen uns für die Interessen unserer Kunden ein

Und deshalb finden Sie in unserem Blog auch Verbraucherschutz-Themen rund im EDV, IT und Internet. Bereits viele Unternehmen, Vereine, Praxen und NGOs rund um Bensheim, Darmstadt, Frankfurt, Hanau, Heppenheim, Höchst, Mainz, Riedstadt und Wiesbaden vertrauen unserer EDV-Kompetenz.

EDV-Hilfe Darmstadt ­– mehr zum Thema Internet-Geschwindigkeitsmessungen und Ansprüchen gegenüber Providern

Verbraucherzentralen zur Internet-Bandbreitenmessung und zu Minderungsansprüchen gegenüber Internet-Providern

Internet-Speedtest der Bundesnetzagentur

Caschys Blog zum Thema

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