Elektronische Patientenakte im Visier der Datenschützer
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Elektronische Patientenakte im Visier der Datenschützer

Ab 1. Januar 2021 soll die elektronische Patientenakte (ePA) für mehr als 44 Millionen gesetzlich Versicherte bereitstehen. Die Teilnahme am neuen System ist freiwillig. Sie bringt einige Vorteile mit sich. Doch Datenschützer haben Bedenken. Ein Überblick der Computer-Experten von reinheimer_systemloesungen in Darmstadt.

Über die elektronische Patienten-Akte

Die Krankenkassen stellen eine App bereit. Damit können Patienten die ePA mit dem Smartphone oder Tablet nutzen. Die Versicherten erhalten über diese App Einblicke in ihre Patientendaten. Alle medizinischen Informationen sollen so digital und transparent für  Patienten, Ärzte, Apotheker und Therapeuten vorliegen.

Vorteil: Viele bisher in analoger Schriftform abgelaufene Prozesse können mit der Digitalisierung der Patientendaten vereinfacht und teilweise beschleunigt werden. Wechselt ein Patient den Wohnort, so müssen die Daten des bisherigen Hausarztes nicht erst umständlich an den Nachfolger übermittelt werden. Patienten, Ärzte und Notfallmediziner können digitale Medikamenten-Pläne oder Notfalldatensätze über die App blitzschnell ohne Medienbruch abrufen.

Die digitale medizinische Gesundheitsakte soll der Schlüssel zu einer modernen Gesundheitsvorsorge sein.

Bedenken des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit

Bereits im September 2020 äußerte sich der BfDI (Bundesbeauftragter für den Datenschutz und Informationsfreiheit) Professor Ulrich Kelber kritisch zur aktuellen Version 1.1 der ePA. Diese soll ab Januar 2021 starten. Der BfDI meint: Versicherte hätten nicht die volle Hoheit über ihre Daten.

Ein weiterer Kritikpunkt in der öffentlichen Debatte: Vor allem Ältere besitzen kein Smartphone. Sie können damit nicht mit der App arbeiten. Der ursprünglichen Planung nach sollten Patienten ihre Daten an externen Terminals abfragen können. Patienten sollen darüber hinaus einzelne Befunde verbergen können. Das wird aber erst die ePA 2.0 ab Januar 2022 ermöglichen.

Hintergrund zur Datenschutz-Debatte um die elektronische Patientenakte aus Sicht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI).

Verschiedene Hersteller – Probleme für die Patienten

Fünf Firmen gleichzeitig entwickeln die elektronische Patientenakte. Darunter sind IBM, ICW und Cisco. Wer seine Krankenkasse mit einer anderen tauscht, wechselt womöglich auch den technischen Anbieter der elektronischen Patientenakte. Er oder sie kann seine/ihre Daten deshalb unter Umständen nicht direkt mitnehmen. Mann/Frau muss unter Umständen erst den Export oder Import beauftragen.

reinheimer systemloesungen in Darmstadt: professionelle Systemadministration für Kunden in Bensheim, Darmstadt, Frankfurt, Hanau, Heppenheim, Höchst, Mainz, Riedstadt und Wiesbaden

Der IT-Techniker Pascal Reinheimer und sein Team vom Systemhaus reinheimer systemloesungen in Darmstadt sind Experten für Daten- und IT-Sicherheit. Sie betreuen langjährig Praxen, Organisationen und Unternehmen. Auch der Datenschutz und die DSGVO stehen dabei im Fokus. Bereits viele Kunden rund um Bensheim, Darmstadt, Frankfurt, Hanau, Heppenheim, Höchst, Mainz, Riedstadt und Wiesbaden vertrauen auf unsere Kompetenz.

Digitale Link-Tipps

ePA – Die elektronische Akte für Patienten

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Kunden des Systemhauses reinheimer systemloesungen Hessen aus dem Medizinsektor (1)

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