Service- und Wartungsverträge für Hard- und Software
Es gibt die unterschiedlichsten Situationen, in denen die Entscheidung für oder gegen einen Wartungs- beziehungweise Servicevertrag getroffen werden muss. Zum einen gibt es Serviceverträge von Hardwareherstellern für Produkte. Diese empfehlen wir bei kritischen Infrastrukturkomponenten (Netzwerkswitche, Server, Firewalls, Datensicherung und Wireless LAN Komponenten) durchaus, da ein Ausfall dieser Geräte mitunter größere Aufwände und Kosten verursacht. Darüber hinaus kann es für bestimmte Softwarekomponenten ebenfalls sinnvoll sein, diese mit einem Servicevertrag abzudecken.
Fällt die Entscheidung für einen Wartungsvertrag, so ist die exakte Definition der Dienstleistungen sehr wichtig. Neben Instandsetzungszeiten und Reaktionszeiten, sind auch Fernwartungseinsätze und übersichtliche Kostenstrukturen zu beschreiben. Zudem sollten Sie sehr genau hinsehen und sich Gewährleistungsvereinbarungen, Kündigungsformalitäten, Reaktionszeiten und Dokumentationspflichten gegebenenfalls erklären lassen.
Achten Sie darauf, dass Ihnen transparente und flexible Kostenmodelle angeboten werden. Diese sollten optimalerweise individuell auf die Kundenbedürfnisse angepasst sein.
Service- und Wartungsverträge in der Zusammenarbeit mit einem Systemhaus
Einer der Kernthemenpunkte bei der Zusammenarbeit zwischen einem Unternehmen als Kunde und einem IT-Systemhaus ist die Regelung der Zusammenarbeit im Rahmen eines Wartungsvertrages. Meist werden in den Wartungsverträgen die regelmäßigen Aufgaben definiert und im Rahmen einer monatlichen Gebühr abgerechnet. Manche Verträge enthalten zudem eine Laufzeit. Nicht selten hören wir von Neukunden, dass Sie jedoch mit der monatlichen Bezahlung einer Pauschale unglücklich sind, da sie, wenn überhaupt, nur schwer nachvollziehen können, ob die vereinbarten Tätigkeiten tatsächlich durchgeführt werden. Manchmal kommt aufgrunddessen ein ungutes Gefühl auf, welches wiederum die Zusammenarbeit mit dem EDV- und IT-Partner beeinträchtigen kann.
In jedem Fall empfehlen wir unseren Kunden eine Datenschutzvereinbarung, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Sollten Sie wiederum als Kunde von Ihren eigenen Kunden gefragt werden, wer Ihre EDV und IT betreut, so können Sie mir der Datenschutzvereinbarung Ihre Fürsorgepflicht untermauern.