Tipps zum Datenschutz und zur Vertraulichkeit bei Videokonferenzen
Videokonferenzen sind für „das soziale Gefüge in einer Arbeitsgruppe ist es wichtig“, betont der in der Region Bensheim aktive Organisationspsychologe Günter Werr im Interview mit dem EDV-Experten Pascal Reinheimer vom Computer-Dienstleister reinheimer systemloesungen, der rund um Aschaffenburg, Bensheim, Darmstadt, Frankfurt/Main, Heppenheim, Hanau, Höchst, Mainz, Riedstadt und Wiesbaden tätig ist. Doch Datensicherheits-Probleme zum Beispiel beim beliebten Dienst Zoom zeigen auch Risiken, die Nutzer dabei eingehen.
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) in Schleswig-Holstein, die behördlichen Datenschützer dieses Bundeslandes, hat nun einen Leitfaden veröffentlicht, was bei einer Videokonferenz im Home-Office alles beachtet werden muss, damit Geschäftsgeheimnisse auch vertraulich bleiben. Dabei spielen technische Sicherheitsaspekte eine Rolle, aber auch das Verhalten der Teilnehmer ist ausschlaggebend, dass sicher per Video konferiert werden kann.
Reinheimer-Tipps auf Basis der ULD-Broschüre für Videokonferenzen
Die erste Frage, die Sie sich stellen sollten: Brauchen Sie wirklich Videokonferenzen? „Wenn eine Telefonkonferenz oder schriftliche Kommunikation ausreicht, kann man einige Risiken vermeiden“, meinen die Datenschützer.
Was Organisatoren von Videokonferenzen beachten sollten
Grundsätzlich ist aus Gründen der Datensicherheit die Nutzung einer Videokonferenz-Software auf einem Unternehmens-Servers im betrieblichen Umfeld gegenüber einer Web-basierten Lösung zu bevorzugen. Fachleute sprechen bei einem Online-Dienst von „SaaS – Software as a Service“. Bei Video-Konferenz-Lösungen auf eigenen Servern und im eigenen Netzwerk spricht man von „On-Premises-Lösungen“. Sie haben Fragen dazu? Sprechen Sie die Computer-Experten von reinheimer systemloesungen in Darmstadt an. Kontakt.
Wenn eine solche Ressource im Unternehmen nicht zur Verfügung steht, sollte nicht einfach irgendeine Online-Lösung genommen werden. Anwendungen, die eine Verknüpfung mit sozialen Medien (Social Media) bedingen, sollte man aus Gründen des Datenschutzes meiden. „Einige Videokonferenz-Dienste nehmen automatisch Kontakt zu Social-Media-Plattformen auf – das ist jedoch in der Regel weder nötig noch gewollt“, so das ULD.
Eventuell erforderliche Registrierungen haben ebenfalls zur Folge, dass persönliche Daten preisgegeben werden müssen.
Die Entscheidung, welche Videokonferenz-App zur Anwendung kommt, sollte die Unternehmensführung gemeinsam mit den IT-Systemverantwortlichen beziehungsweise Systemadministrator fällen oder sich gegebenenfalls von einem Fachunternehmen der EDV-Branche beraten lassen, erklärt EDV-Fachmann Pascal Reinheimer, Chef des im Raum Frankfurt, Mainz/Wiesbaden sowie rund um Aschaffenburg, Bensheim, Heppenheim, Hanau, Höchst, Mainz, Riedstadt aktiven Computer-Dienstleisters reinheimer systemloesungen.
Abzuwägen sind hier beispielsweise Fragen, wie „Datenverarbeitung im Geltungsbereich der DSGVO, Verwendung datenschutzfreundlicher Voreinstellungen, Einsatz von Verschlüsselung“, so die Datenschützer vom ULD.
Empfehlung des Systemhauses reinheimer systemloesungen: Das Kollaborationswerkzeug Microsoft Teams enthält auch eine sehr gute Videokonferenz-Funktion. Microsoft nimmt als etablierter Software-Hersteller die Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung, DSGVO, sehr ernst. Lesen Sie hier mehr darüber.