In ihrer Sitzung vom 26. April hat die Länderkammer Bundesrat das entsprechende Bundesgesetz durchgewunken. Es trägt den sperrigen Namen „Gesetz zur Änderung des Funkanlagengesetzes“ (Drucksache 20/9873) und ist Mitte Mai 2024 in Kraft getreten.
Kabelgebundene aufladbare Mobiltelefone und ähnliche technische Geräte wie Tablets, eBook-Reader, Digitalkameras etc. müssen mit USB-C-Ladebuchsen ausgestattet sein. Das heißt. Mit einem USB-C-Ladegerät kann man künftig diverse Endgerät laden und muss nicht länger zahlreiche verschiedene „Wandwarzen“ in der Schublade haben, die irgendwann nutzlos auf dem Elektroschrott landen! Und: Geräte mit „Schnellladefunktion“ müssen „zukünftig stets dasselbe Ladeprotokoll verwenden“, so das Gesetz. Es setzt die entsprechende EU-Richtlinie 2022/2380 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. November 2022 in nationales Recht um.
Laut Mitteilung des Bundesrates gilt für die Abschaffung anderer Formate als USB C eine Übergangsfrist bis zum 28. Dezember 2024.
Im Netz wird auch diskutiert, was beispielsweise mit den Lightning-Kabeln ist, die nach wie vor für Apple-Tastaturen und die Apple Mouse erforderlich sind. „In Zukunft werden wir auch die restlichen Mobilgeräte und Zubehör wie Tastaturen und Mäuse von Apple entsprechend angepasst sehen, wenn sie neu auf den Markt kommen“, schreibt iPhone-Ticker.de. Das Portal macht auf einen wichtigen Pferdefuß aufmerksam, der mit dem USB-C-Stichtag Ende 2024 verbunden ist. Auch über das offizielle Ende anderer Anschlüsse hinaus dürfen danach Altgeräte in bisheriger uneinheitlicher Form weiterverkauft werden. So ganz ist das Anschlusschaos beim Laden damit also noch nicht aus der Welt!
Geräte werden in der neuen Einheits-Ladegerät-Ära wohl vielfach ohne Ladegerät ausgeliefert werden. „Auf den Verpackungen muss anhand von Piktogrammen eindeutig zu erkennen sein, ob das Gerät mit einem Netzteil ausgestattet ist oder nicht“, schreibt dazu der Bundesrat.
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Bundesrat: Länder geben grünes Licht für … einheitliche Ladekabel