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Ein Jahr DSGVO – und nun?

Die Datenschutzgrundverordnung, DSGVO, ist am 28. Mai vor einem Jahr in Kraft getreten. Durch Cooky-Banner beim Besuch von Webseiten, die wir erst wegklicken müssen, werden wir täglich an dieses von der Europäischen Union in unser Land getragene Regelwerk erinnert. Oder beispielsweise dadurch, dass wir bei unserem Apotheker eine Erklärung unterschreiben müssen, dass unsere Patientendaten gespeichert werden dürfen. Doch welche Auswirkungen hat das von vielen Unternehmen mit großen Befürchtungen erwartete Regelwerk wirklich gehabt?

Der in Darmstadt tätige Informatiker Pascal Reinheimer, Chef des Computer-Dienstleistungsunternehmens reinheimer systemloesungen, verweist auf die Ergebnisse einer Umfrage des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) unter seinen Mitgliedern: „Auch ein Jahr nach Inkrafttreten der DSGVO schränken demnach noch 32 Prozent der Unternehmen ihre digitalen Aktivitäten ein (Vorjahr 48 Prozent). Allerdings ist es den Angaben zufolge offenbar nicht zu massenhaften Abmahnungen gekommen. Nur 4 Prozent der Befragten gaben an, wegen der DSGVO abgemahnt worden zu sein und 16 Prozent rechnen damit. Vor einem Jahr hatte der Anteil derer, die eine solche kostspielige juristische Komplikation aus der Datenschutzgrundverordnung befürchteten, noch bei 28 Prozent gelegen. Allerdings rechnen 39 Prozent der befragten Unternehmen mit Umsatzeinbußen infolge der DSGVO.“

Insofern, so der in der Region Frankfurt/Rhein-Main aktive IT-Admin Pascal Reinheimer, sind gewisse Bremseffekte durch die von Europa ins Land getragenen neuen Datenschutzregeln unabweisbar.

An der Umfrage des BVDW haben sich Unternehmensverantwortliche aus Handel, E-Commerce, Bildung, Energie & Umwelt, Finanzen, Versicherungen & Immobilien, Medien, Technik & Telekommunikation, Pharma & Gesundheit, Verkehr & Logistik, Verwaltung, Metall & Elektronik & Autos beteiligt.

reinheimer-Überblick – weitere Stimmen zum DSGVO-Jahrestag

netzpolitik.org hat dazu Ende Mai Meinungen zum Jahrestag der DSGVO gesammelt. Sie wird Klaus Müller, Vorstand beim Verbraucherzentrale Bundesverband, wie folgt zitiert (Ausschnitt): „Die Datenschutzgrundverordnung ist ein wichtiger Schritt nach vorne und ein Gewinn für alle Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU…. Das Datenschutzniveau in Europa muss … noch besser werden. Ein Baustein dazu ist die e-Privacy-Verordnung. Telekommunikationsdiensten sollte es nur mit Einwilligung oder unter strengen Voraussetzungen erlaubt werden, Kommunikationsdaten, wie beispielsweise Chatinhalte oder Standortdaten, zu verarbeiten. Auch darf es kein Tracking von Verbrauchern ohne deren vorherige Einwilligung geben.“ Via.

„Ein Jahr DSGVO – ein Grund zum Feiern!“ titelt der Fachdienst Heise. Die DSGVO habe den Datenschutz weltweit vorangebracht, meint Autor Peter Schaar. Mehr.

Der in der Rhein-Main-Region aktive Systemadministrator Pascal Reinheimer: „Demgegenüber gibt es aber auch warnende Stimmen, vor allem aus der Wirtschaft, die vor zu viel Regulierungen warnen. Vor allem regional aktive kleine und mittlere Unternehmen, so genannte KMU, quälen sich mit dem komplizierten Regelwerk.“

Nach einer Ende April bis Mitte Mai durchgeführten Arbeitnehmer-Befragung des Marktforschungsunternehmens Toluna Deutschland GmbH im Auftrag der Brabbler AG (729 Befragte, Quelle) gaben 68 Prozent der Befragten an, zwischen einer und zehn Stunden im Monat mit DSGVO-Themen zu verbringen. Jeder Vierte ist monatlich zwischen fünf und zehn Stunden mit der Datenschutzgrundverordnung beschäftigt. „Für Unternehmen entstehen demnach erhebliche Kosten“, so Computerfachmann Pascal Reinheimer. Dieser Studie zufolge weiß ein Drittel der Unternehmensentscheider trotz intensiver Berichterstattung nicht „konkret, worum es bei der DSGVO geht“.

In den Unternehmen findet Datenschutz mehr Aufmerksamkeit, drei Viertel sehen ihn jedoch als größte Hürde für den Einsatz neuer Technologien. Zu diesem Urteil kam der Branchenverband BITKOM Mitte Mai. „Problematisch für die Wirtschaft ist vor allem, dass die DS-GVO keinen Unterschied zwischen einem globalen Konzern und einem Kiez-Handwerker macht. Tatsächlich profitieren große Anbieter sogar stärker von dem einheitlichen Rechtsrahmen, als kleinere und mittlere Unternehmen, bei denen der Verwaltungsaufwand stärker zu Buche schlägt“, kritisiert Bitkom-Präsident Achim Berg.

Wie lautet nun das Fazit nach einem Jahr DSGVO?

Dazu der mit digitalen Rechtsfragen befasste Kölner Rechtsanwalt Stephan Stiletto auf Anfrage von reinheimer systemloesungen: „Die gut gemeinte Regelung ist inhaltlich über das Ziel hinaus geschossen und sorgte deshalb anfangs für Verunsicherung in vielen Branchen. Ich kenne kleinere Unternehmen, die haben deshalb im Mai 2018 erst einmal ihre Webseiten abgestellt, um nicht angreifbar zu sein. Inzwischen hat sich die Aufregung gelegt, die große Abmahnwelle ist ausgeblieben.“

Der Jurist weiter: „Wenn man das Ganze positiv sehen möchte, kann man sicher sagen, dass die DSGVO dafür gesorgt hat, dass datenverarbeitende Unternehmen weniger sorglos mit den Daten der Bürger umgehen. Dennoch glaube ich, dass die Verordnung inhaltlich noch zu überarbeiten sein wird.“

Mehr zum Thema Datenschutz im Blog von reinheimer systemloesungen, Systemhaus in Darmstadt:

Datenschutz hat auch technische Aspekte. EDV-Experte Pascal Reinheimer, Darmstadt: „So sollten Unternehmen untersuchen, ob es in ihrer EDV-Landschaft Schnittstellen gibt, die Einfallstore für Datendiebe bieten. Das hat nicht immer mit Cyber-Attacken von außen zu tun. DSGVO-relevante Datenlecks können auch durch Fahrlässigkeit von Mitarbeitern entstehen. Wir beraten Sie gern in allen Fragen des Datenschutzes.“

Sie haben Fragen zum Datenschutz und den technischen Voraussetzungen, die Sie dafür in Ihrem Unternehmen vorhalten müssen?
Sprechen Sie die IT-Dienstleister vom Systemhaus reinheimer systemloesungen in Darmstadt/Rhein-Main an.