Der EU-Datenschutzbeauftragte Wojciech Wiewiórowski zur EU-Datenschutzgrundverordnung: Man wolle keinen Druck auf Firmen ausüben. Vielmehr sei die DSGVO ein „Gesetz für den freien Datenfluss“. Man solle sie als einen „vertrauenswürdigen Rahmen“ betrachten.
Der EU-Datenschutzbeauftragte wies auf viele Ausnahmeklauseln in einzelnen Ländern hin. Das lasse „Raum für Manöver“. Geplant war die DSGVO eigentlich als eine einheitliches Datenschutzregelung.
Allerdings ist das wohl nicht entscheidend für Standort-Entscheidung von Konzernen. Diese orientierten sich bei der Wahl ihres Sitzes weniger am Datenschutzrahmen eines Landes. Eine viel größere Rolle spielen steuerliche oder kartellrechtliche Vorteile.
Für EU-Justizkommissar Didier Reynders hat sich die DSGVO ein „flexibles Instrument“ zum Wahren der Rechte auf Datenschutz erwiesen. Das sei auch für Unternehmen wichtig. Denn die DSGVO sorge für Vertrauen in den Schutz der Daten in der Wirtschaft.
Sie sichere auch Daten von Bürgern vor dem Zugriff durch staatliche Institutionen. Reynders führte als Beispiel das jüngst ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Privacy Shield an. Der EuGH hat diese Grundlage für den Transfer personenbezogener Daten europäischer Bürger in die USA im Sommer gekippt. Laut Reynders regelt die DSGVO auch „das Recht auf Datenschutz in einer globalisierten Welt“.
Die DSGVO sorgt seit Einführung für Diskussionen. Unabhängig davon geht der Schutz unserer Daten alle an. Die DSGVO regelt den Umgang damit. Sie dämmt auch das Geschäft mit sensiblen Daten ein. Weltweit produzieren wir immer mehr Daten auch zur wirtschaftlichen Nutzung. Dafür brauchen wir verbindliche Regeln.
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Nebenwirkungen der DSGVO – Gespräch mit einem Medienrechtler