Digitalisierung nun auch beim Notar? Wenigstens für bestimmte Anliegen
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Digitalisierung nun auch beim Notar? Wenigstens für bestimmte Anliegen

Wenn auch schleppend: Digitalisierung kommt nun auch beim Notar voran. „Der Bundestag hat ein Gesetz zur Einführung eines notariellen Online-Verfahrens für GmbH-Gründungen und Anmeldungen zum Handelsregister beschlossen“, so die Bundesnotarkammer.

Teil-Digitalisierung beim Notar: Reinheimer-Fakten

Bisher war persönliches Erscheinen beim Notar erforderlich. Doch nun rührt sich etwas in Richtung Digitalisierung: In bestimmten Fällen soll nun auch die Verhandlung per Videokonferenz möglich werden. „Die GmbH-Gründung Made in Germany wird digital“, schreibt die Bundesnotarkammer. Weiter heißt es dort: „Der Deutsche Bundestag hat ein Gesetz zur Einführung eines notariellen Online-Verfahrens für GmbH-Gründungen und Anmeldungen zum Handelsregister beschlossen. Durch das Gesetz werden die Vorgaben einer EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt.“ Ab August 2022 wird das neue digitale Verfahren in Deutschland möglich sein.

Laut Notarkammer können „GmbH-Gründungen und bestimmte Anmeldungen zum Handelsregister“ per Videokonferenz mit sicherer digitaler Identifizierung und elektronischen Unterschriften vorgenommen werden, „ohne auf die bewährte Beratungsleistung durch die Notarinnen und Notare verzichten zu müssen“. Die Dachorganisation verspricht „die Vertraulichkeit Ihrer Daten“.

Wichtig bei einem solchen Verfahren ist die Online-Identifizierung, damit in einem notariellen Verfahren kein Identitätsdiebstahl erfolgen kann. Diese soll auf Basis von eID über den Personalausweis erfolgen.

Kritik zum Tempo der Digitalisierung in Deutschland

„Insbesondere Österreich zeigt mit beständiger und konsequenter Ausweitung des inhaltlichen Anwendungsbereichs digitaler Beurkundungen, was hier möglich ist“, meinte eine Notarin im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens. Lesen Sie hier ihren Beitrag „Mit Verspätung Richtung Zukunft“.

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