Digitalisierung: Gesundheits-Apps auf Rezept
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Digitalisierung: Gesundheits-Apps auf Rezept

Gesundheits-Apps bieten viele neue Optionen – zum Beispiel beim Umgang mit Tinnitus, beim Einnehmen von Tabletten, zur Unterstützung bei Depression oder als virtuelles Tagebuch für Diabetiker. Jetzt gibt es bestimmte geprüfte Medizin-Apps auf Rezept – die Kosten trägt die Krankenkasse. So will es das „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG)“, das der Bundestag im November 2019 verabschiedet hat.

Details und Debatte über die Gesundheits-Apps

Voraussetzung dafür, dass es die App – zunächst für ein Jahr – auf Rezept gibt, ist ihre erfolgreiche Prüfung und Zulassung durch die Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Pascal Reinheimer, Informatiker aus Darmstadt und Geschäftsführer des Computer-Dienstleisters reinheimer systemloesungen: „Kriterien sind hier Datenschutz, Datensicherheit und Funktionalität.“ Wenn das BfArM grünes Licht gibt, wird die App ins BfArM und ist verschreibungsfähig.

„Die ersten Gesundheits-Apps werden vermutlich gegen Ende des zweiten Quartals 2020 erstattet werden“, informiert die Verbraucherzentrale. Sie kritisiert in diesem Zusammenhang, dass es „keine einheitlichen Qualitätskriterien für Gesundheits-Apps und zu deren Inhalt, Funktionen und dem Schutz Ihrer Daten“ gebe und meint, dass „viele Apps … bezüglich des Datenschutzes sehr kritisch zu bewerten“ seien.

Wie bereits erwähnt, ist die Kostenerstattung durch die Krankenkasse auf ein Jahr befristet. „In dieser Zeit muss der Hersteller beim BfArM nachweisen, dass seine App die Versorgung der Patienten verbessert“, schreibt das Bundesgesundheitsministerium.

In der Ärzteschaft stößt die digitale Gesundheits-Initiative von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf Skepsis. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung erwartet, dass die Apps nur in begrenztem Umfang nachgefragt werden. „Bei manchen Krankheiten werden Apps sinnvoll und hilfreich sein und einen tatsächlichen Mehrwert bringen“, zitieren Medien den Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen. Allerdings glaube er, Gassen, nicht, dass es einen Hype um die Apps geben werde.

Auch die Ärztegewerkschaft Marburger Bund (Hessen) ist offenbar skeptisch. Laut Ärzteblatt fordern die Ärztevertreter, es müsse bei „derartigen Anwendungen sichergestellt werden, dass sie Patienten nicht mehr Schaden als Nutzen bringen“.

Das Bundesgesundheitsministerium will darüber hinaus digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und E-Rezepte etablieren. Krankenkassen werden verpflichtet, ihren Versicherten Angebote zur Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz zu unterbreiten“.

Gleichzeitig fordert das Ministerium, dass die „IT-Sicherheit bei den niedergelassenen Ärztinnen, Ärzten, Zahnärztinnen und Zahnärzten … nachhaltig gestärkt“ wird.

„Wohin Sicherheitslücken in der EDV-Infrastruktur im Medizin-Sektor führen können, hat das Bundeskriminalamt in seinem jüngsten Bundeslagebild Cybercrime zusammengefasst“, so der in der Region Frankfurt aktive EDV-Fachmann Pascal Reinheimer. Die Ermittler berichten in dem im November 2019 veröffentlichten Dokument auf Seite 21 über die schlimmen Auswirkungen eines Angriffs mit der Schadsoftware „Emotet“. Diese gelangte durch einen E-Mail-Anhang ins IT-Netzwerk und machte dieses laut BKA „tagelang unbenutzbar“. Zeitweise musste die Klinik gar von der integrierten Rettungsleitstelle des Landkreises abgemeldet werden“, so der Bericht weiter. Er liegt hier zum Download bereit.

2021: die elektronische Patientenakte (ePA) kommt

„Wir legen zeitnah eine umfassende Lösung vor. Deshalb kommen die weiteren Regelungen zur Patientenakte nicht im Digitalisierungsgesetz, sondern in einem eigenen Gesetz. An der Einführung zum 1. Januar 2021 ändert sich aber nichts“, schreibt das Bundesgesundheitsministerium dazu.

Kassenärzte-Chef Andreas Gassen glaubt Medienberichten zufolge nicht, dass hochbetagte Patienten auf die ePA einsteigen. Anders sei dies möglicherweise bei jungen EDV-affinen Patienten.

Der in der Region Frankfurt/Rhein-Main tätige Systemadministrator Pascal Reinheimer: „In jedem Fall werden digitale Anwendungen in Zukunft den Praxisalltag stärker bestimmen denn je. Damit wachsen auch die Anforderungen an die Sicherheit der EDV-Infrastruktur in der Arztpraxis oder in medizinischen Versorgungszentren.“

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Bereits jetzt vertrauen Mediziner auf unsere IT-Kompetenz. Nachzulesen ist dies beispielsweise in dieser Kundenreferenz.

Mehr zum Thema:

„Die besten Gesundheits-Apps im Test“ (Die Welt)

Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) zum Download

Reinheimer-Kundenreferenz Dr. Brückmannm, Fachärztin für Allgemeinmedizin

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