Details und Debatte über die Gesundheits-Apps
Voraussetzung dafür, dass es die App – zunächst für ein Jahr – auf Rezept gibt, ist ihre erfolgreiche Prüfung und Zulassung durch die Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Pascal Reinheimer, Informatiker aus Darmstadt und Geschäftsführer des Computer-Dienstleisters reinheimer systemloesungen: „Kriterien sind hier Datenschutz, Datensicherheit und Funktionalität.“ Wenn das BfArM grünes Licht gibt, wird die App ins BfArM und ist verschreibungsfähig.
„Die ersten Gesundheits-Apps werden vermutlich gegen Ende des zweiten Quartals 2020 erstattet werden“, informiert die Verbraucherzentrale. Sie kritisiert in diesem Zusammenhang, dass es „keine einheitlichen Qualitätskriterien für Gesundheits-Apps und zu deren Inhalt, Funktionen und dem Schutz Ihrer Daten“ gebe und meint, dass „viele Apps … bezüglich des Datenschutzes sehr kritisch zu bewerten“ seien.
Wie bereits erwähnt, ist die Kostenerstattung durch die Krankenkasse auf ein Jahr befristet. „In dieser Zeit muss der Hersteller beim BfArM nachweisen, dass seine App die Versorgung der Patienten verbessert“, schreibt das Bundesgesundheitsministerium.
In der Ärzteschaft stößt die digitale Gesundheits-Initiative von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf Skepsis. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung erwartet, dass die Apps nur in begrenztem Umfang nachgefragt werden. „Bei manchen Krankheiten werden Apps sinnvoll und hilfreich sein und einen tatsächlichen Mehrwert bringen“, zitieren Medien den Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen. Allerdings glaube er, Gassen, nicht, dass es einen Hype um die Apps geben werde.
Auch die Ärztegewerkschaft Marburger Bund (Hessen) ist offenbar skeptisch. Laut Ärzteblatt fordern die Ärztevertreter, es müsse bei „derartigen Anwendungen sichergestellt werden, dass sie Patienten nicht mehr Schaden als Nutzen bringen“.
Das Bundesgesundheitsministerium will darüber hinaus digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und E-Rezepte etablieren. Krankenkassen werden verpflichtet, „ihren Versicherten Angebote zur Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz zu unterbreiten“.
Gleichzeitig fordert das Ministerium, dass die „IT-Sicherheit bei den niedergelassenen Ärztinnen, Ärzten, Zahnärztinnen und Zahnärzten … nachhaltig gestärkt“ wird.