Digitalisierung für Ärzte und Praxis – es geht voran
Die Corona-Krise wird nach Auffassung von Beobachtern digitale Technologen in der Patientenversorgung voranbringen – zum Beispiel die Videosprechstunde und eRezepte.
Die Corona-Krise wird nach Auffassung von Beobachtern digitale Technologen in der Patientenversorgung voranbringen – zum Beispiel die Videosprechstunde und eRezepte.
„In Zeiten der Corona-Krise gerät die Videosprechstunde als ein mögliches Instrument der Eindämmung der Virus-Epidemie neu in den Blick“, schreibt das Ärzteblatt. Mitte März teilte die Kassenärztliche Bundesvereinigung, KBV, mit, dass bisher geltende Beschränkungen bei Videosprechstunden ab sofort wegfallen. Bis dato durften Ärzte und Psychotherapeuten nur jeden fünften Patienten pro Quartal komplett per Video behandeln. Diese Regelung gilt zunächst nur für das zweite Quartal 2020, so die KBV. Ende Mai wird geprüft, ob sie verlängert werden soll.
Die Haltung der Patienten zur digitalen Betreuung durch ihre Praxis: Laut einer im August 2020 veröffentlichen Versichertenbefragung der KBV (Forschungsgruppe Wahlen) (Versichertenbefragung der KBV (Forschungsgruppe Wahlen) lehnten damals 62 Prozent diese Art der Fernbehandlung für sich selbst ab.
„Dabei ist es beispielsweise bei der Behandlung lebensbedrohlicher Erkrankungen wie Krebs in Krankenhäusern längst üblich, dass sich an verschiedenen Orten verteilte Ärzteteams in internet-gestützten Echtzeit-Videokonferenzen, sogenannten Tumor-Boards, über den Behandlungsverlauf austauschen und abstimmen“, so der Informatiker Pascal Reinheimer, Geschäftsführer des Systemhauses reinheimer systemloesungen in Darmstadt.
Allerdings deutet eine aktuellere Umfrage, die am 11. März im Tagesspiegel veröffentlicht wurde, auf eine gestiegene Bereitschaft der Patienten hin, einen Videochat mit ihrem Arzt zu führen: Demnach wären inzwischen 51,4 Prozent dazu bereit.
Zurückhaltend war in der Zeit vor Corona offenbar auch die Einstellung vieler niedergelassener Ärzte zu Telemedizin und Fernbehandlung. Laut PraxisBarometer Digitalisierung, einer im November 2019 veröffentlichten Umfrage der KBV meinten 66 Prozent der Befragten in Bezug auf die Fernbehandlung, „dass ein vorheriger unmittelbarer Patientenkontakt stets erforderlich sei“. Positiv beurteilte nur jede fünfte Praxis „die Möglichkeit einer ausschließlichen Fernbehandlung“. Nur etwa jeder vierte befragte Mediziner beziehungsweise Psychotherapeut nutzte im vergangenen Jahr Geräte zur Ferndiagnostik. Bedenken haben sie beispielsweise wegen der Kosten, des Datenschutzes, wegen technischer Unsicherheiten und mangelnder digitaler Erfahrung.
Einige Weichen in Richtung Medizin 4.0 sind bereits gestellt. Am 16. August 2019 hat das Bundesgesundheitsministerium das elektronische Rezept auf den Weg gebracht. Es soll nach Erprobung in Modellprojekten zum 30. Juni als Teil der sicheren Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen verwendet werden können. „Nach den Ausführungen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) sollen Ärzte mit der Einführung des eRezeptes künftig die Möglichkeit erhalten, ihren Patienten beispielsweise im Rahmen einer Videosprechstunde eine Arzneimittelverordnung ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen. Auch bei Wiederholungsrezepten biete sich ein eRezept an“, so die KBV.
Vor allem chronische Patienten oder Menschen mit Behinderungen würden von telemedizinischen Angeboten profitieren, weil sie ihnen mühsame Praxisbesuche ersparen.
Ab Januar 2021 sind alle Krankenkassen in der Pflicht, ihren gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung zu stellen. Ab 2022 sollen auch Impfausweise, Mutterpass sowie das Zahn-Bonus-Heft in der ePA abgelegt werden. Deren Nutzung bleibt allerdings freiwillig.
Weitere Wegmarke der Digitalisierung im Gesundheitswesen – das Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG. Es wurde am 7. November im Bundestag beschlossen. Zitat Bundesgesundheitsministerium: „Neben der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und dem E-Rezept können auch alle weiteren veranlassten Leistungen wie Heil- und Hilfsmittel oder aber die häusliche Krankenpflege auf elektronischem Weg verordnet werden.“
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat eine Liste zertifizierter Anbieter für Videosprechstunden veröffentlicht, deren Leistungen Ärzte und Praxen mit der Krankenkasse abrechnen können.
Pascal Reinheimer, im Raum Frankfurt/Rhein-Main aktiver Informatiker und Geschäftsführer von reinheimer systemloesungen in Darmstadt: „Natürlich sollte die IT-Infrastruktur von Arztpraxen den rapide wachsenden Anforderungen gewachsen sein. Benötigt werden beispielsweise Internetverbindungen mit hoher Geschwindigkeit und hohe Sicherheitsstandards bei der IT-Landschaft, die die Vertraulichkeit von Patientendaten sicherstellen. Unerlässlich sind auch Firewalls und Virenschutz auf dem aktuellsten Stand sowie professionelle Werkzeuge für die Sicherung beziehungsweise das Back-up von Praxisdaten und Patienteninformationen. Sie haben Fragen dazu? Sprechen Sie uns an.“
Reinheimer-Kundenreferenz Dr. Brückmann, Fachärztin für Allgemeinmedizin
Reinheimer-Kundenreferenz Radiologische Gemeinschaftspraxis in Hofheim, Dr. Andreas Korff
Reinheimer-Kundenreferenz Ballenberger, Freytag Wenisch – Institut für klinische Forschung GmbH