Den digitalen Nachlass rechtzeitig regeln!
Planung von Netzwerken, Integration von Netzwerken, Servervirtualisierung, Desktopvirtualisierung, Administrationsleistungen, Datenschutz-Dienstleistungen, Roll-Out Unterstützung, SLA, Wartungsverträge, Serviceverträge
Ab ins Internet! Desktop-Browser im Vergleich
16. Januar 2021
Datenlöschung, IT-Infrastruktur, Ransomware Bekämpfung, Servermonitoring, Altaro Backup, IT-Sicherheit, Wartung und Support
Patchday: Microsoft schließt mehr als 80 Sicherheitslücken
21. Januar 2021

Den digitalen Nachlass rechtzeitig regeln!

E-Mails, Cloud-Dienste, Soziale Netzwerke: Wir hinterlassen viele Datenspuren im Netz. Doch was ist damit, wenn jemand stirbt? Ein Fall, der die Öffentlichkeit aufgerüttelt hat. Sie sollten ihren digitalen Nachlass deshalb rechtzeitig regeln.

Computer-Support Hessen: rechtzeitig handeln!

Private Kommunikation, Online-Einkäufe, Bankgeschäfte, Fotos im Internet, Gesundheitsthemen, Online-Verträge, Social Media – wer kümmert sich um Ihre digitale Hinterlassenschaft, wenn Sie es selbst nicht mehr können? Dafür sollten Sie beizeiten Vorsorge treffen und eine Person Ihres Vertrauens benennen, die in ihrem Namen handeln darf. Das hat nicht nur immaterielle sondern auch materielle Aspekte. Denn: „Bestehende Verträge gehen im Todesfall in der Regel auf die Erben über. Deshalb gilt es, möglichst schnell alle laufenden Verträge, Abonnements und kostenpflichtigen Mitgliedschaften zu kündigen“, schreibt die Bundesregierung in ihren Hinweisen zur Regelung des digitalen Erbes.

Wichtige Punkte zur Regelung des digitalen Nachlasses

  1. Digitale Vorsorgevollmacht: Ergänzen Sie eine vorhandene „analoge“ Vorsorgevollmacht durch eine digitale Vorsorgevollmacht. Bestimmen Sie darin, wer sich um Ihre digitalen Accounts kümmern soll, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind.
  2. Verwaltung digitaler Konten: Sie können in dieser Vollmacht auch bestimmen, was mit Ihren Online-Portalen beziehungsweise Konten geschehen soll und wie eine Person Ihres Vertrauens mit der Kündigung von Online-Verträgen umgehen soll.
  3. Unterschrift und Datum: Erst damit kann eine digitale Vorsorgevollmacht in Kraft treten. Sie sollten diese an eine Bevollmächtigte oder einen Bevollmächtigten übergeben, der/die sie aufbewahrt. Informieren Sie auch Ihre Angehörigen über den Aufbewahrungsort der digitalen Vorsorgevollmacht und deren Inhalt.
  4. Liste aller Online-Accounts: Ihr Bevollmächtigter beziehungsweise Ihre Bevollmächtigte sollte für den Notfall Zugang zu einer Liste aller digitalen Accounts inklusive Logins (Benutzernamen) und Passwörtern haben. Diese können Sie zum Beispiel auf einem USB-Stick speichern und an einem sicheren Ort wie einem Bankschließfach hinterlegen. Hinweis der Systemadministratoren aus Darmstadt: „Daten auf einem solchen Stick können langfristig verlorengehen. Deshalb sollte an diesem sicheren Ort immer auch eine analog auf Papier hinterlegte Liste vorhanden sein.“ Ein Muster dazu finden Sie hier zum Download.
  • Einen Notar zur Regelung des digitalen Nachlasses konsultieren? Das ist nicht zwingend erforderlich. Es sorgt aber für die Sicherheit, dass Ihrem Willen auch Genüge getan wird und dass alle wichtigen Aspekte berücksichtigt sind. Der Notar Stephan Römer: „Als Teil Ihrer bei einem Notar hinterlegten Vorsorgevollmacht können Sie eine Person Ihres Vertrauens damit betrauen, sich auch um ihre digitalen Hinterlassenschaften zu kümmern. Dazu zählen beispielsweise auch Online-Bankkonten. Sie werden Hinterbliebenen nicht ohne weiteres zugänglich gemacht, wenn diese keine Vollmacht haben. Eine notarielle Beratung und Notar-seitig erstellte Vollmacht hat wichtige rechtliche Aspekte im Blick. Dazu zählen:
    • die Anforderung von Zugangsdaten bei Online-Anbietern sowie zu sämtlichen Daten von dem Vollmachtgeber im World Wide Web (Internet) einschließlich des Rechts, darüber zu entscheiden, ob diese Inhalte geändert oder gelöscht werden sollen oder dürfen,
    • sowie Entscheidungen über Fernmeldeverkehr,
    • und zur Abgabe sämtlicher hiermit zusammenhängender Willenserklärungen (z. B Vertragsabschlüsse, Willenserklärungen) und sonstiger Handlungen.“

Vorteil einer notariellen Betreuung: Der Notar kann mehrere Ausfertigungen der Urkunde erstellen. Sie kann dann für die Zukunft auch im Zentralen Vorsorge-Register der Bundesnotarkammer hinterlegt werden. Der Vollmachtgeber führt lediglich einen Scheckkarten-großen Ausweis mit sich, der die Urkundennummer und persönliche Daten enthält. Der Zugriff bevollmächtigter Vertrauenspersonen auch auf den digitalen Nachlass eines Verstorbenen ist so in jedem Fall sichergestellt.

Digitales Erbe – BGH hat Rechte von Hinterbliebenen gestärkt

Der Bundes­gerichts­hof, BGH, entschied im Jahr 2018, dass den Eltern als Erben das Recht haben, das Facebook-Konto ihrer tödlich verunglückten Tochter einzusehen (Az. III ZR 183/17). Der Rechtsstreit darüber hatte sich zuvor bereits durch zwei Instanzen mit unterschiedlichen Urteilen gezogen. Hier finden Sie die Mitteilung des BGH zur finalen Entscheidung.

Systemhaus Darmstadt/Frankfurt – mehr zum Thema

Bundesregierung: Hinweise zur Regelung des Digitalen Erbes

Verbraucherzentrale: Was passiert mit meinen Daten? (inklusive Muster-Formularen zum Download