Datenschutz-Debatte um elektronische Patientenakte
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30. Mai 2025

Datenschutz-Debatte um elektronische Patientenakte

Seit dem 29. April 2025 ist die elektronische Patientenakte (ePA) bundesweit eingeführt. Rund 75 Millionen gesetzlich Versicherte haben sie. Doch viele Betroffene sorgen sich um den Schutz der hinterlegten Patientendaten!

reinheimer systemloesungen – EDV-Dienstleister für Arztpraxen, KMU, Vereine und NGOs zur Sicherheitsdebatte um die ePA

Der Datenschutz-Ärger um die ePA ging schon am Tag nach ihrer Einführung mit Meldungen aus dem Umfeld des Chaos Computer Clubs (CCC) los. Der Dienstleister ePA sah sich zu einer „Sofortmaßnahme“ gezwungen. Das reklamierte Problem im ePA-Datenschutz: „Über elektronische Ersatzbescheinigungen für Versichertenkarten könne man an Informationen gelangen, um auf einzelne elektronische Patientenakten (ePA) zuzugreifen.“ Laut Gematik-Mitteilung wurde diese offene Flanke geschlossen.

Die Verbraucherzentrale (vzbv) bemängelte laut Heise die teilweise unzureichende Aufklärung über Risiken & Nebenwirkungen der ePA für die Versicherten. Dies habe eine Analyse der Informationsschreiben von 14 Krankenkassen ergeben. Vielfach fanden die Gutachter die Informationen über Risiken und die Widerspruchsmöglichkeiten nicht ausreichend ausführlich.

Und wo liegen die ePA-Daten der Versicherten? Wirklich auf Nummer sicher?

In den FAQ der Verbraucherschützer heißt es zum „Sicherheitskonzept für die ePA“:

  1. Die Daten werden zentral auf Servern in Deutschland gespeichert und verschlüsselt.
  2. Sie sind hoch abgesichert und unterliegen den europäischen Datenschutzbestimmungen.

Es bestehe aber „immer ein gewisses Restrisiko, dass Daten gehackt oder missbraucht werden könnten“. Via.

Finale Frage: Was ist mit der informationellen Selbstbestimmung der gesetzlich Versicherten?

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit schreibt dazu [Zugriff: 26. Mai 2025]:
Die Nutzung der ePA ist und bleibt auch nach dem 15. Januar 2025 freiwillig. Sie haben jederzeit das Recht:

  • Der Einrichtung einer ePA vollständig zu widersprechen.
  • Einer bereits bestehenden ePA (nachträglich) zu widersprechen (dies hat die Löschung der ePA inklusive aller darin gespeicherten Daten zur Folge).

Allerdings sollte man die zweifellos vorhandenen Vorteile und Potenziale der ePA gegen eine Verweigerung abwägen. So kann die ePA unnötige Doppeluntersuchungen vermeiden. Zudem kann man entscheiden, wer Zugriff auf was haben soll.

In ihren 6 Tipps zum ePA-Start für Ärztinnen und Ärzte formuliert die Gematik unter 1 einen Satz, der auch den Systemadministratoren von reinheimer systemloesungen, EDV-Betreuer verschiedener Praxisnetzwerke in Hessen, besonders am Herzen liegt: „Halten Sie Ihre IT-Infrastruktur vor Ort aktuell.“ Geraten wird hier, „alle Updates für alle TI-Komponenten und Software“ herunterzuladen, bevor das ePA-Update für Sie verfügbar ist.

Als im Medizinsektor aktiver EDV-Dienstleister in Hessen kümmern wir uns um die technische EDV-Infrastruktur betreuter Praxen.

Bei unserer Arbeit für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte geht es zum Beispiel um Fragen, ob die vorhandene Hardware den Anforderungen nachhaltig gerecht wird, um Virenschutz, Firewalls, notwendige Aktualisierungen der im Praxis-Alltag eingesetzten Software, zuverlässige Backup-Infrastrukturen und Datensicherungen. In unseren Referenzen finden Sie auch einige Inhaber von Arztpraxen, die über ihre Zusammenarbeit mit uns berichten.

Persönlich aktiv sind wir für Sie beispielsweise in den hessischen Kreisen Groß-Gerau, Offenbach, Darmstadt-Dieburg, dem Main-Kinzig-Kreis, dem Wetteraukreis, dem Hochtaunuskreis, und dem Vogelsbergkreis.

reinheimer systemloesungen in Darmstadt steht für mehr als ein Vierteljahrhundert Computer-Expertise. Hier finden Sie Kontakt zu unserem professionellen Administratoren-Team.

Systemadministration für Medizinerinnen und Mediziner in Hessen – mehr zum Thema ePA

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Bundesministerium für Gesundheit: Die elektronische Patientenakte (ePA) für alle

Erfahrungsbericht: Wie viele Mausklicks brauchen Sie für die Metadaten bei der ePA-Befüllung, Dr. Lassen? (Podcast)

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