Ende September 2024 veröffentlichte der Bundesrat seine Stellungnahme zum laufenden (Bundes-) Gesetzgebungsverfahren „zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der
Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)“. Im Visier hat die Länderkammer dabei betrügerische Fake-Shops, die mit einer de-Endung in der Browserzeile vertrauenserweckend aussehen sollen, es aber nicht sind. Dahinter stecken nicht selten anonyme Absender, die aus ganz anderen Ländern kommen und betrügerische Ziele verfolgen. So kommt beispielsweise bestellte Ware nie an.
Die Länderkammer Bundesrat fordert für .de-Webdomain-Anmeldungen und Domain-Übertragungen eine „Verpflichtung zur Identitätsprüfung von Domain-Anmeldungen und Domain-Übertragungen über qualifizierte Identifizierungsverfahren“. Optionen sind hier nach Auffassung der Länderkammer „z. B. Videoidentifizierungsverfahren oder die Vorlage eines elektronischen Identitätsnachweises, sodass sich die Anbieter Gewissheit über die Person des Beteiligten verschaffen können“. Dies könne zum Beispiel auch über elektronisch auslesbare Ausweis-Dokumente erfolgen.
Die erfassten Daten sollen hinterlegt und bei Bedarf auch abgefragt werden können, damit man zuverlässig weiß, wer hinter der Domain mit der deutschen „.de“-Endung steht.
Der Politiker Patrick Breyer (Piratenpartei), eigenem Bekunden nach „digitaler Freiheitskämpfer“, meldete Kritik an. Eine Zwangsidentifizierung von Webseitenbetreibern gefährde die Anonymität von Whistleblowern und anderen Aktivisten. Via.
Dagegen steht aber das Schutzbedürfnis einer breiten Öffentlichkeit.
Nach zweiter und dritter Lesung im Bundestag am 5. und 6. Dezember 2024
wird sich der Bundesrat am 14. Februar 2025 zum zweiten Mal mit dem Gesetzentwurf befassen. Das Gesetz soll im März 2025 in Kraft treten.
Zweieinhalb Jahrzehnte Erfahrung in der IT-Security repräsentiert das Systemadministratoren-Team des Computer-Dienstleisters reinheimer systemloesungen in Darmstadt. Im persönlichen Kontakt mit unseren mehr als 120 Kundinnen und Kunden gestalten und betreuen wir funktionssichere und vor Cyberattacken sehr gut geschützte EDV-Infrastrukturen – für mittelständische Unternehmen (KMU), Praxis-Netzwerke (Medizinsektor), Vereine und NGOs. Wir sind Mitglied im Bundesverband der mittelständischen Wirtschaft (BVMW). Beispielhafte Leistungen:
Im Notfall sind wir innerhalb abgesprochener Servicezeiten sehr schnell mit Rat und Tat als Helpdesk für Sie da. Aktiv sind unsere EDV-Professionals in der Metropolregion Frankfurt – Wiesbaden – beispielsweise aus dem Landkreis Darmstadt-Dieburg, der Stadt Frankfurt am Main, dem Odenwaldkreis, dem Landkreis Groß-Gerau, dem Hochtaunuskreis, dem Landkreis Bergstraße, der Stadt Hanau, dem Main-Kinzig-Kreis, dem Main-Taunus-Kreis, dem Landkreis Offenbach und der Stadt Offenbach am Main, dem Wetteraukreis, dem Rheingau-Taunus-Kreis sowie der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden.
Hier finden Sie Kontakt zu uns.
Heise: Wegen Fake-Shops: Bundesrat will Aus für anonyme Domain-Registrierungen
Dokumentiert: Vorstoß des Bundesrates vom 27. September 2024