Aufsehenerregendes Urteil zu KI-Zusammenfassungen
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12. Juli 2026

Aufsehenerregendes Urteil zu KI-Zusammenfassungen 

„Mein Name ist Hase? Die KI ist schuld.“ Auf diese Position können sich Anbieter KI-generierter Inhalte womöglich nicht mehr zurückziehen. Das Landgericht München hat dazu ein aufsehenerregendes Urteil gefällt.

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Unter Az. 26 O 869/26 hat das Landgericht München den Unterlassungsanspruch zweier Verlage bestätigt, die sich durch die KI-Zusammenfassung eines Suchmaschinenbetreibers in ihrem Unternehmenspersönlichkeitsrecht verletzt sahen, weil sie „zu Unrecht mit Betrugsmaschen und unseriösen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht würden“, so das Landgericht München.

Zu den Entscheidungsgründen der 26. Zivilkammer zählte, dass die Verlage „durch die namentliche Nennung in den streitgegenständlichen Übersichtstexten unmittelbar betroffen“ gewesen seien, „da sie namentlich genannt und damit eindeutig erkennbar seien“.

Das Gericht sah zudem in dem KI-generierten Text keine „bloße Anzeige oder Verlinkung von Suchergebnissen“ – es handele sich stattdessen „um einen eigenen, der Suchmaschinenbetreiberin zurechenbaren Inhalt“. Die Suchmaschinenbetreiberin schaffe „eigenständige, über die einzelnen, im späteren Verlauf dann durch Verlinkungen angezeigte Suchergebnisse hinausgehende Aussagen, für die sie verantwortlich sei“. Via.

Das Urteil ist laut Gericht noch nicht rechtskräftig. Laut Handelsblatt prüft das betroffene Suchmaschinenunternehmen das Urteil.

In dem Urteil vom 28. Mai 2026 (Az. 26 O 869/26) habe die Kammer den Suchmaschinenbetreiber „nicht als mittelbaren Anzeiger von Falschbehauptungen, sondern als unmittelbaren Störer“ eingestuft, „dessen KI Falschmeldungen als eigenständige Inhalte produziere“, interpretiert der Fachdienst Heise den Sachverhalt. Via.

Heise rechnet mit „unmittelbaren Konsequenzen für den Betrieb von AI Overviews“. In Deutschland könnten diese künftig nach „konservativeren Parametern“ arbeiten, was Unternehmens-, Personen- oder Gesundheitsthemen angehe.

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